Erst- und Pflichtinformation
Gem. § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Umsetzung
der EU-Richtlinie, welche am 22.05.07 in Kraft trat) sind wir verpflichtet,
Ihnen eine besondere Kundeninformation
über unser Unternehmen zu übermitteln, weil Ihr möglicher Beratungswunsch
innerhalb unserer Finanzdienste auch den Versicherungsbereich betreffen könnte.
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Die immer größer werdende Vielfalt von Angeboten einerseits und die immer differenzierten Bedürfnisse andererseits, erfordern ein Umdenken zur ganzheitlichen Betrachtung der Situation und Aufgabenstellung.
Um die differenzierten Bedürfnisse unserer Kunden optimal bedienen zu
können, haben wir die Struktur des Unternehmens in verschiedene Ressortbereiche
aufgegliedert. Diese Aufgliederung ermöglicht die Spezialisierung und
Bündelung von Know-How zu Ihrem individuellen Vorteil.
Individuelle Beratung, die sich an Ihren Bedürfnissen und Wünschen
orientiert, bildet die solide Basis unserer Zusammenarbeit.
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