Finanzdienste

Erst- und Pflichtinformation

Gem. § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Umsetzung der EU-Richtlinie, welche am 22.05.07 in Kraft trat) sind wir verpflichtet, Ihnen eine besondere Kundeninformation über unser Unternehmen zu übermitteln, weil Ihr möglicher Beratungswunsch innerhalb unserer Finanzdienste auch den Versicherungsbereich betreffen könnte.

designhilfeErst-/Pflichtinformationen

Die immer größer werdende Vielfalt von Angeboten einerseits und die immer differenzierten Bedürfnisse andererseits, erfordern ein Umdenken zur ganzheitlichen Betrachtung der Situation und Aufgabenstellung.

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen Vorteile zu verschaffen.

Um die differenzierten Bedürfnisse unserer Kunden optimal bedienen zu können, haben wir die Struktur des Unternehmens in verschiedene Ressortbereiche aufgegliedert. Diese Aufgliederung ermöglicht die Spezialisierung und Bündelung von Know-How zu Ihrem individuellen Vorteil.

Individuelle Beratung, die sich an Ihren Bedürfnissen und Wünschen orientiert, bildet die solide Basis unserer Zusammenarbeit.

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